Deutsches Trinkwasser aus dem Hahn – Ein unbedenklicher Genuss?
Die Trinkwasserqualität in der Bundesrepublik unterliegt im Rahmen der Trinkwasserverordnung vergleichsweise strengen Kontrollen. Tagtäglich bemühen sich die MitarbeiterInnen bei den deutschen Versorgerunternehmen, ob staatlich oder privat, um die Gewährleistung der Qualität Ihres Trinkwassers und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte – mit großem Erfolg. Dennoch ist der Genuss von Trinkwasser aus dem Hahn nicht unbedenklich. Der Ingenieur Dr. Hilmar Burggrabe und sein Kollege, der Biologe und Geologe Dr. Markus Strauß, raten davon ab, aus der Hausinstallation entnommenes Wasser ohne weitere Aufbereitung für den persönlichen Gebrauch insbesondere im Bereich der direkten Aufnahme (Trinken, Kochen, etc.) zu verwenden (Burggrabe, Strauß: Trinkwasser & Säure-Basen-Balance – Leben im Gleichgewicht, Natura Viva Verlags GmbH, Weil der Stadt, 2012). Sie machen darauf aufmerksam, dass die Verantwortung der Versorger bei der Übergabe des Trinkwassers in die Hausinstallation endet, mithin also am Wasserzähler des Endverbrauchers. Sollten hier regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Trinkwasseraufbereitung ausbleiben, kann ein mit Chemikalien und Mikroorganismen kontaminiertes Hausnetz beträchtliche Gesundheitsschäden verursachen. Darüber hinaus verweisen Burggrabe und Strauß auf eine offensichtliche Schwäche des gegenwärtigen Grenzwertreglements: für eine Vielzahl von auch nach der Klärung im Wasser befindlichen „Arzneimittelrückständen, hormonaktiven Substanzen, Hormonen, Resten aus Farben und Lacken sowie Wasch- und Putzmitteln, Stoffen, die sich erst im Laufe der Zeit aus festen Materialien (z.B. Kunststoffen) herauslösen“ ist in der Trinkwasserverordnung kein Grenzwert definiert. Aufgrund der unmittelbaren Wirksamkeit dieser Stoffe auf den menschlichen Körper und zur Gewährleistung des sicheren Konsums von Trinkwasser empfehlen die Autoren den Einbau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen direkt an der Entnahmestelle (Ebenda: S.46).